DGB legt Gesetzentwurf für besseren Beschäftigtendatenschutz vor
Da der Beschäftigtendatenschutz ebenso wie der Schutz von Beschäftigten vor Überwachung in den Augen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) noch nicht ausreichend geregelt ist, legt er nun einen eigenen Gesetzentwurf vor.
Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Möglichkeiten der Arbeitgeberseite bereits deutlich einengen, sind die Beschäftigten erheblicher Überwachung im Joballtag ausgeliefert. Sei es eine laufende Videoüberwachung, das Tracken und Überwachen per GPS, das Abhören von Telefonaten – all diese Maßnahmen finden sich, so der DGB, im beruflichen Alltag vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die ausufernde Datenbeschaffung würde zum Teil bereits im Bewerbungsprozess beginnen.
Dass diese Maßnahmen häufig heimlich und ohne Kenntnis der Beschäftigten oder der Öffentlichkeit erfolgen, mache die Situation nicht besser.
Um gerade dieser unrechtmäßigen Überwachung und sonstigen Datenerhebungen entgegenzuwirken, hat der DGB gemeinsam mit dem Datenschutzexperten Prof. Dr. Peter Wedde den Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes vorgelegt.
Dabei scheint eine doppelte Voraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten Beschäftigter angedacht zu sein. Demnach soll ein Zusammenspiel aus Erforderlichkeit der Verarbeitung für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses einerseits und die Einwilligung des / der jeweiligen Beschäftigten in die Verarbeitung andererseits, eine Basis für den Beschäftigtendatenschutz liefern.
Inwiefern diese Voraussetzungen, einhergehend mit der ebenfalls geforderten Eingrenzung der Datenerhebung auf Daten, die im Rahmen organisatorischer, sozialer oder personeller Maßnahmen zu Zwecken des Beschäftigungsverhältnisses benötigt werden, umsetzbar sind, ist in diesem Zusammenhang noch zu eruieren.
Statement Tim Taschau, Consultant Datenschutz Mit diesem Entwurf greifen Prof. Wedde und der DGB eine relevante Fragestellung auf und laden zu einer Diskussion ein, die aus verschiedenen Gründen und Blickrichtungen sinnvoll erscheint.
Gerade auch die Corona-Krise, die für eine verstärkte Nutzung von Home-Office, Videokonferenzen und Collaboration-Tools im betrieblichen Alltag gesorgt hat, hat viele offene Fragen sichtbar werden lassen. Gleichzeitig bedürfen branchenweise bereits etablierte Verfahren, sei es beispielsweise in der Logistik das GPS-Tracking der Fahrer, oder die jederzeitige Möglichkeit eines Call-Center-Supervisors, Gesprächsdauer und Frequenz der zugeordneten Agents auszuwerten, einer Überprüfung. Zugleich bedient das hier vorgelegte Beschäftigtendatenschutzgesetz selbstverständlich auch Wünsche und Forderungen der eigenen Klientel.
Vor diesem Hintergrund steht in meinem Verständnis die Einladung zum Diskurs im Vordergrund.
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